S & M Steuerberater Partnerschaft mbB

Blitzlicht Dezember 2025

22. Dezember 2025
Elke Beißwenger

Guten Tag,

Zuwendungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind als Spenden
abziehbar, auch wenn die gGmbH die Mittel (auch) zur Begleichung eines mit dem
Zuwendenden geschlossenen Mietvertrags verwendet. Der Umstand eines gleich hohen
Rückflusses als Miete begründet laut Finanzgericht Münster für sich genommen weder eine
Gegenleistung noch den Wegfall der endgültigen wirtschaftlichen Belastung.


Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne klare
Gestattung der Privatnutzung, entsteht kein Arbeitslohn und damit keine
Lohnsteuerhaftung. Etwaige Privatfahrten wären vorrangig gesellschaftsveranlasst und
damit eine verdeckte Gewinnausschüttung, so das Finanzgericht Düsseldorf.


Ein selbstständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck
dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung steuerfrei, wenn dieser
Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er
dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. So entschied der Bundesfinanzhof.


Nicht nur durch das Steueränderungsgesetz 2025 sollen Änderungen mit dem
Jahreswechsel kommen (u. a. Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie,
Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Anhebung der
Entfernungspauschale). Auch außerhalb dieses Gesetzes ist eine Vielzahl steuerlicher
Änderungen geplant.

Falls Sie Fragen zu dem Artikel haben, sprechen Sie uns gerne an.

Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr 2026.

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